Es gibt vom ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendamt) neue Regelungen zur Bewilligung einer Schulbegleitung.
In einem konstruktiven Gespräch mit verschieden Akteuren der Schulbegleitung mit Herrn Kamphausen (amt. Amtsleiter des Amtes Jugend und Familie) am Donnerstag, 13. Juli, konnten viele offenen Fragen beantwortet werden.
Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen stellt der ASD unter folgender Seite zusammen (letzter Abschnitt: Fragen und Antworten – Eingliederungshilfe im Kontext Schule):
Das Wichtigste in Kürze:
- es gibt keine pauschalen Stundenkürzungen bei der Schulbegleitung
- Änderungen im Stundenumfang sind nur in einem Hilfeplangespräch möglich
- Es bedarf eines sonderpädagogischen Fördergutachtens, mindestens Phase 1 – Beratung (https://inklusion.bildung.sachsen.de). Dieses kann sowohl von der Schule als auch von den Eltern beantragt werden.
- Für Altfälle und Übergang KiTa – Schule gibt es Sonderregelungen
- Gelder zur Unterstützung unserer Kinder können auch aus dem Nachfolgeprojekt „Aufholen nach Corona“ von den Schulen beantragt werden. Bitte die Schulen danach gezielt fragen!
Euer Luna-Team